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Spielerschutz

Als staatlicher Lotterie-Veranstalter übernimmt LOTTO Bremen die gesellschaftliche Verantwortung für ein sicheres und seriöses Glücksspiel im Land Bremen. Im staatlichen Auftrag orientiert sich unser Handeln nicht am Gewinnstreben, sondern ist zunächst auf den aktiven Schutz der Menschen vor den negativen Folgen des Glücksspiels ausgerichtet.

Darüber hinaus dienen die erwirtschafteten Überschüsse ausschließlich der Förderung des Gemeinwohls. So profitieren in Bremen Umweltschutz, Sport, Kultur, Jugend und Soziales von der finanziellen Unterstützung aus LOTTO-Mitteln. Unsere Produkte bieten bei kleinen Einsätzen eine faire Chance auf einen Gewinn.

Transparenz und Verlässlichkeit des staatlichen Glücksspiels ermöglichen es unseren Kunden, uns zu vertrauen, den Spaß am Spiel zu genießen und gleichzeitig etwas Gutes für das Bremer Gemeinwohl zu tun.

Verantwortungsvoll Spielen

Glücksspiel bringt nicht nur die Chance auf Gewinne, sondern auch das Risiko des Verlusts des Spieleinsatz bis zur Verschuldung sowie Spielsucht mit sich. Hier einige Tipps:

• Nutzen Sie das Spiel nicht, um an Geld zu kommen.
• Setzen Sie sich vor dem Spiel ein Limit, wie viel Zeit und Geld Sie investieren wollen.
• Verwenden Sie nur Geld, das Ihnen selbst gehört und für keinen anderen Zweck bestimmt ist!
• Versuchen Sie nicht, Verluste durch höhere Einsätze auszugleichen.
• Spielen Sie nur, wenn Sie den Verlust der Einsätze verantworten können!
• Spielen Sie nicht, wenn Sie in schlechter Stimmung sind.(Versuchen Sie also nicht, Angst, Panik oder Depression im Spiel zu bewältigen.)
• Spielen Sie nicht unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten.

Verantwortungsvolles Glücksspiel (Responsible Gaming)

Im Jahr 2022 wurde die Bremer Toto und Lotto GmbH in Bremen nach den Responsible Gaming Standards der European Lotteries (EL) geprüft.

Der Bericht von Lotto Bremen, der die Maßnahmen des Unternehmens für ein verantwortungsvolles Glücksspiel aufzeigt, ist im nachfolgenden Dokument einsehbar:

Wann wird das Spielen zum Problem?

Das Spielen wird zum Problem, wenn es dazu führt, dass andere Lebensbereiche, wie z. B. Familie, Berufsleben und soziale Kontakte, vernachlässigt werden oder gespielt wird, um innere Unruhe oder Alltagsfrust zu vergessen. Das Spielen ist dann kein harmloses Freizeitvergnügen mehr, sondern es entwickelt sich ein krankhaftes Verhalten bis hin zur Glücksspielsucht.

Ein an Spielsucht erkrankter Spielteilnehmer flüchtet aus dem Alltag in eine Traumwelt und sucht hier nach positiver Bestätigung – daraus entwickelt sich ein Teufelskreis, der nur schwer selbst zu durchbrechen und meist behandlungsbedürftig ist.

Sperranträge

Als zentrale Maßnahme zum Spielerschutz ist LOTTO Bremen an dem anbieter- und spielformübergreifenden Spielersperrsystem für Glücksspiele (§§ 8 bis 8d GlüStV 2021) angeschlossen. Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, ist mit der Errichtung und Unterhaltung des übergreifenden Sperrsystems zum Schutz der Spielerinnen und Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht beauftragt. Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Spielsuchtgefährdete und Spielsüchtige können sich bei einem Glücksspielanbieter sperren lassen und sich so von der weiteren Teilnahme an Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen (z.B. KENO), konsequent ausschließen.

Die Beantragung einer Spielersperre kann entweder durch den Spieler selbst (sog. Selbstsperre) oder auch durch Dritte wie z. B. Angehörige und Freunde (sog. Fremdsperre) erfolgen. Die Sperre hat zur Folge, dass es nicht mehr möglich ist, an öffentlichen Glücksspielen teilzunehmen. Von dem Verbot ausgenommen ist lediglich die Teilnahme an Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden (z.B. Lotto 6aus49, Eurojackpot, BINGO), die Teilnahme an Lotterien in Form des Gewinnsparens und an bestimmten Pferdewetten (§ 8 Absatz 2 GlüStV 2021). Aus dem Angebot von LOTTO Bremen wirkt sich eine Spielersperre derzeit auf die Lotterien KENO und deren Zusatzlotterie plus 5 aus. Neben den Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks sind an diesem Sperrsystem auch die deutschen Spielbanken beteiligt.
Der Antrag auf Selbst- oder Fremdsperre kann auch direkt bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Behörde gestellt werden. Die Dauer der Sperre beträgt grundsätzlich mindesend ein Jahr, wobei bei einer Selbstsperre im Antrag ein abweichender (längerer oder kürzerer) Zeitraum von mindestens drei Monaten angegeben werden kann (§ 8a Abs. 6 GlüStV 2021). Die Beendigung der Sperre (Entsperrung) erfolgt auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person bei der zuständigen Behörde.

Anträge und Informationen zu Spielersperren erhalten Sie auf dieser Internetseite und in allen LOTTO-Annahmestellen. Mehr Informationen finden Sie zudem auf www.check-dein-spiel.de.