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Wo spielen Sie LOTTO?

Viele Verbraucher geben ihren LOTTO-Tipp mittlerweile über das Internet ab. Es gibt viele Anbieter im Netz, die Lotterieprodukte anbieten. Die Höhe der angepriesenen Jackpots lockt die Verbraucher auf die entsprechenden Seiten. Doch hier ist Vorsicht geboten: Achten Sie darauf, wo Sie im Internet Ihren LOTTO-Schein abgeben!

Die Online-Angebote z. B. von Lottoland und Lottohelden stellen ein verbotenes Glücksspiel in Deutschland dar, weil ihnen die erforderliche behördliche Erlaubnis fehlt. Wer bei einem solchen Lotterieanbieter spielt, nimmt an einem illegalen Glücksspiel teil.

Viele Verbraucher achten nicht darauf, bei welchem Anbieter sie ihre Tipps abgeben. Auf den ersten Blick scheint es so, als ob man mit seinem online abgegebenen LOTTO-Schein bei dem staatlichen LOTTO 6aus49 oder EUROJACKPOT teilnimmt. Durch die optische Aufmachung der Seite und die Verwendung von Prüf- und Bewertungssiegeln wird das dem Verbraucher zumindest auf den ersten Blick suggeriert. Liest man aber das Kleingedruckte auf der Seite, so findet man den Hinweis, dass der Anbieter der Seite die Tipps der Spieler an Buchmacher im Ausland weiterleitet.

Der entsprechende Tippschein wird also gar nicht bei einer deutschen LOTTO-Gesellschaft abgegeben. In Wirklichkeit gibt der Spielteilnehmer nur eine Wette auf das Ergebnis der staatlichen LOTTO-Ziehung ab - nimmt also gar nicht an der offiziellen Ziehung des Jackpots der deutschen LOTTO-Unternehmen teil!

Diese Art der Spielscheinvermittlung wird von Firmen mit Sitz im Ausland (z. B. Gibraltar) angeboten, die keine deutsche Erlaubnis für das Angebot einer solchen Lotterie besitzen und damit illegal auf dem deutschen Markt agieren. Das ist für den Verbraucher nicht immer eindeutig erkennbar.

Im Gewinnfall kann der Spielteilnehmer seinen Gewinn auch nicht bei einer deutschen LOTTO-Gesellschaft einfordern. Bei einem Jackpot in zweistelliger Millionenhöhe ist der Gewinner dann von der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des im Ausland sitzenden Unternehmens abhängig. Sollte eine Gewinnauszahlung Probleme bereiten oder gar verweigert werden, kann der Verbraucher seinen Gewinn auch nicht hierzulande einklagen, sondern muss im Ausland vor Gericht ziehen.

Auf Nummer sicher geht der Verbraucher der bei einem Glücksspielanbieter mit einer deutschen Erlaubnis spielt. Das sind neben den Landeslotteriegesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (wie LOTTO Bremen) auch gewerbliche Spielvermittler.

Wie kann ich beurteilen, ob mein LOTTO-Anbieter im Internet legal auf dem deutschen Markt tätig ist?

Die Glücksspielaufsichtsbehörden aller Bundesländer haben auf der Internetseite des hessischen Innenministeriums eine stets aktuelle sogenannte "White List" zum Abruf veröffentlicht.

In diesem Dokument sind alle diejenigen Glücksspielanbieter aufgelistet, die eine gültige Erlaubnis aus Deutschland besitzen. Das bedeutet, dass die Anbieter, die nicht in dieser Liste erfasst sind, ohne diese gesetzliche Erlaubnis auf dem deutschen Markt tätig sind.

Natürlich können Sie auch eine unserer LOTTO-Annahmestellen in Ihrer Nähe aufsuchen und dort Ihren Schein abgeben - dann nehmen Sie sicher an der nächsten LOTTO-Ziehung teil.