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Änderungen bei LOTTO 6aus49

Die Spielteilnehmer und Spielteilnehmerinnen von LOTTO 6aus49 haben künftig noch mehr Grund zur Freude: Der Jackpot der beliebtesten Lotterie der Deutschen darf künftig auf bis zu 50 Mio. € ansteigen.

Grundsätzlich bleibt es bei der bisherigen Systematik, dass der Jackpot gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) in seiner Höhe gedeckelt ist und nicht über die vorgeschriebene Höchstgrenze ansteigen kann.

Zusätzlich zum erhöhten Maximal-Jackpot tritt zur Ziehung am Mittwoch, dem 1. November 2023, eine weitere Änderung bei LOTTO 6aus49 in Kraft: Sollte bei Erreichen des Maximal-Jackpots die Gewinnklasse 1 nicht besetzt sein, verbleibt die maximale Gewinnsumme so lange im Jackpot, bis mindestens ein Spielteilnehmer oder Spielteilnehmerin die sechs Gewinnzahlen plus Superzahl richtig getippt hat.

Der Glückscharakter des Spiels wird weiter gestärkt, indem der Maximal-Jackpot nur allein mit sechs Richtigen plus Superzahl geknackt werden kann. Zusätzlich verbleiben in Zukunft alle Ausschüttungsbeträge, die über die maximale Gewinnsumme hinausgehen, in der 1. Gewinnklasse. Diese werden als Zuführungsbetrag in der 1. Gewinnklasse in der ersten Ziehung nach Gewinn des Maximal-Jackpots genutzt. Nachdem der Maximal-Jackpot geknackt wurde, startet demnach die nächste Jackpotphase mit der Gewinnausschüttung aus den Spieleinsätzen plus dem Zuführungsbetrag – also einem bereits höheren Jackpot in der 1. Gewinnklasse.

Auch für die Zusatzlotterie Spiel 77, die am häufigsten in Verbindung mit LOTTO 6aus49 gespielt wird, ergeben sich mit der Ziehung am Mittwoch, dem 1. November 2023, ähnliche Änderungen. Der Jackpot von Spiel 77 kann künftig auf eine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von maximal 10 Mio. € ansteigen. Auch die Regelungen zur Ausschüttung des Maximal-Jackpots werden an die Neuerungen von LOTTO 6aus49 angeglichen.