FAQ
Alles zum Online-Angebot von LOTTO Bremen
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Spielteilnahme im Internet haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie gerne unseren Kundenservice.
Gewinne
Spielergebnisse und Gewinnquoten erhalten Sie auf unserer Startseite, in unserer kostenlosen Kundenzeitschrift LOTTO aktuell, die in allen Annahmestellen von LOTTO Bremen ausliegt sowie in der Regel über die Tagespresse, TV und Radio.
Sie finden diese Information auch in Ihrem Kundenbereich unter "Mein LOTTO / Meine Spiele / Spielhistorie" .
Sollten Sie Ihren Spielschein in einer LOTTO-Annahmestelle erworben haben, können Sie auf unserer Internetseite die Gewinnanfrage nutzen. Geben Sie dazu Ihre 16-stellige Spielauftragsnummer in das Feld ein und klicken Sie auf "ANFRAGE".
Ihre Gewinne werden Ihrem Spielkonto automatisch gutgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass das Spielkonto ein Limit von 1.100 Euro vorsieht. Daher wird der Differenzbetrag automatisch auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen.
Sie können Ihre Gewinne jederzeit unter "Mein LOTTO / Mein Konto / Entladen" auf das hinterlegte Bankkonto auszahlen. Unter "Mein LOTTO / Mein Konto / automatische Gewinnauszahlung" können Sie zudem einen Betrag festlegen, ab dem ein Gewinn automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen werden soll.
Sie können Ihre Gewinne jederzeit unter "Mein LOTTO / Mein Konto / Entladen" auf das hinterlegte Bankkonto auszahlen. Unter "Mein LOTTO / Mein Konto / automatische Gewinnauszahlung" können Sie zudem einen Betrag festlegen, ab dem ein Gewinn automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen werden soll.
Unter "Mein LOTTO / Mein Konto" haben Sie die Möglichkeit eine "Gewinnbenachrichtigung per E-Mail" anzufordern. Setzen Sie hierzu einfach den Haken vor dem Feld "Ich wünsche eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail." und bestätigen Sie die Eingabe.
Grundsätzlich sind Gewinne aus Glücksspielen nicht zu versteuern. Diese Art von Einkunft unterliegt nicht der Besteuerung, da es dafür keinen Steuertatbestand im Gesetz gibt. Sie bekommen damit den vollen Gewinn ausgezahlt. In der jährlichen Einkommenssteuer ist der Gewinn selber nicht anzugeben, aber natürlich die Einkünfte aus diesem Gewinn. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an einen Steuerberater oder Ihren Finanzberater.
Ihre Gewinnwahrscheinlichkeit ist abhängig von der gewählten Lotterie. Diese finden sie bei den jeweiligen Spielanleitungen.